Transparenzbekanntmachung gemäß EU-Verordnung 2024/900 über die Transparenz politischer Werbung (TTPW-VO)

Gemäß EU Verordnung 2024/900 müssen bei politischer Werbung verschiedene Pflichtangaben gemacht werden. So sind beispielsweise der Vermerk, dass es sich um politische Werbung handelt, und der Auftraggeber direkt in der Anzeige anzugeben. Andere Angaben können auch getrennt erfolgen, sofern in der Anzeige ein Link auf die Daten hinweist. Diese Daten sind gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 der Kommision hier aufgeführt. Dabei umfasst der Begriff Anzeige hier neben den typischen Anzeigen in Print- oder Online-Medien auch andere Träger politischer Botschaften wie Plakate oder Druckschriften.
Neben den hier aufgeführten Daten gelten auch die Angaben unter https://www.gruene-bayern.de/ttpa/.