Für die Zulässigkeit von Bürgerbegehren sind 2 Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Quorum, in Germering braucht man aktuell mindestens 2117 gültige Unterschriften, wurde mit etwa 2800 eingereichten Unterschriften mehr als erfüllt.
Das Rechtsgutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat, kam zu dem Schluss, dass die Fragestellung die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.
Entgegen unserer Auffassung hat sich die Mehrheit des Stadtrats nach intensiver Diskussion der Empfehlung des Gutachtens angeschlossen und das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Die endgültige Entscheidung zur Zulässigkeit der Fragestellung könnte nur vor Gericht gefällt werden.
Unbestritten ist aber, dass sich etwa 2800 wahlberechtigte Bürger*innen mit ihrer Unterschrift für einen Bürgerentscheid zum „Kreuzlinger Feld“ eingesetzt haben.
Ein Bürgerentscheid kann auch vom Stadtrat eingeleitet werden, um wichtige Fragen zu klären. Es hat sich gezeigt, dass bei einem Projekt dieser Größenordnung, die im Bebauungsplanverfahren üblichen, gesetzlich vorgeschriebenen, Formen der Bürgerbeteiligung nicht ausreichen.
Wir GRÜNE haben deshalb einen Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehrens zur Herbeiführung eines Bürgerentscheids gestellt.
Dieser Antrag wurde von Stadtrat mehrheitlich abgelehnt.
Agnes Dürr, Fraktionsvorsitzende
Bleib auf dem Laufenden mit Infos zu Veranstaltungen, Anträgen und mehr.
Melde dich jetzt zu unserem Newsletter an und bekomme Neuigkeiten, via Mail, direkt in dein Postfach.
Bekommen Sie alle News rund um Events, Wahlen und mehr, bequem per E-Mail.