
Am 24. Februar kam der Sprecher für Mobilität der grünen Fraktion im Bayerischen Landtag Dr. Markus Büchler um 19 Uhr nach Germering. Thema des Abends war der Radverkehr.
Radfahren steht für Lebensqualität, Gesundheit und nachhaltige Mobilität – doch wie sieht die Zukunft in Germering aus? OB-Kandidatin Dr. Sophie Schuhmacher sowie drei Fachreferierende gaben spannende Impulse: von medizinischen Erkenntnissen zu Unfallrisiken über die Perspektive der Radfahrenden bis hin zu kommunalen Handlungsmöglichkeiten durch neue Regelungen der StVO.
Zu den Referenten:
Dr. Markus Büchler (Landtagsabgeordneter)
Dr. Gerhard Blahusch (Stadtrat und Kandidat für den Stadtrat)
Lisa Pazzini (Ärztin und Kandidatin für den Stadtrat)
Lisa Pazzini betrachtete den Radverkehr zunächst aus der Sicht einer Ärztin, die häufig mit Unfallopfern zu tun hat. Dazu analysierte sie die Statistik: Danach haben Radfahrende bei einem frontalen Zusammenstoß mit einem Auto bei Tempo 50 ein fast 100 %iges Risiko zu sterben. Bei Tempo 30 ist liegt das Risiko dagegen nur bei 10 %.
Auch sind die Verletzungsmuster durch einen Verkehrsunfall bei Radfahrer*innen ganz anders als bei Autofahrer*innen, Motorradfahrer*innen oder Fußgänger*innen. Aus eigener Erfahrung weiß sie, dass Radfahrende ganz überwiegend (zu über 70 %) am Kopf verletzt werden. Ein Helm kann dabei helfen, dass die Verletzungen nicht so schwer sind.
Pazzini betonte aber auch, dass vorausschauendes Fahren insbesondere für Radfahrende wichtig ist. „Ich muss davon ausgehen, dass ich unsichtbar bin. Seit ich das tue, habe ich keine Unfälle mehr gehabt“, so die Bestätigung durch einen Besucher.
Danach ging Dr. Gerhard Blahusch auf die konkrete Lage in Germering ein. In vielen Punkten konnte bereits eine Verbesserung erreicht werden, aber es bleiben genügend Problemstellen. Anhand von drei Beispielen eröffnete er die Diskussion, wie die Lage am Kleinen Stachus, in der Streiflacher Unterführung und an der Kreuzung Münchener /Landsberger Straße entschärft werden kann. Als radikale Maßnahme für den Kleinen Stachus wurde genannt, die Bahnunterführung der Unteren Bahnhofstraße nur noch für den nichtmotorisierten Verkehr sowie für Taxis und Busse freizugeben, um so das Verkehrsaufkommen zu senken.
Zum Abschluss wies Blahusch darauf hin, dass man abseits der Bodenseestraße auch verkehrsarm in Richtung München radeln kann, entweder im Norden über den verlängerten Birnbaumsteig oder im Süden über die verlängerte Hartstraße, die bis Freiham jedoch nicht asphaltiert ist.
Dr. Markus Büchler gab dann eine Einschätzung von außerhalb. Er stellte zunächst fest, dass in Germering einige Maßnahmen vollendet sind, die bislang in anderen Kommunen nicht durchsetzbar waren. Aber natürlich ist auch noch viel zu tun.
Zu Plätzen wie dem Kleinen Stachus führte er aus, dass in den Nachbarländern verbreitet sog. Shared Spaces erlaubt sind, in Österreich als Begegnungszonen bezeichnet, in denen alle Verkehrsteilnehmer*innen gleiche Rechte haben. Üblicherweise führt das dazu, dass mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, da immer wieder Fußgänger kreuzen. Dadurch gebe es praktisch keine schweren Unfälle mehr. In Kufstein wäre ein Platz wie der Kleine Stachus sicher so eine Begegnungszone, meinte er.
Zur Gesetzeslage stellte er klar, dass Kommunen über Verkehrsangelegenheiten grundsätzlich nicht selbst entscheiden dürfen. Seit letztem Jahr gibt es aber auf Bundesebene eine Novelle, die ihnen mehr Spielraum erlaubt. Während dies in anderen Bundesländern schon genutzt wird, warten die Kommunen in Bayern noch auf eine angekündigte landesspezifische Verordnung.
Durch die neue Regelung lässt sich beispielsweise Tempo 30 ohne weitere Begründung als Lückenschluss zwischen zwei nahe bei einander liegenden Tempo 30 Abschnitten anordnen. Dies wurde in Germering teilweise schon umgesetzt, wie Dr. Sophie Schuhmacher feststellte. Schließlich können Fußgängerüberwege (sog. Zebrastreifen) auch als Grund für eine Tempo 30 Anordnung angegeben werden. Dies ist umso interessanter, als es leichter geworden ist, Fußgängerüberwege anzulegen, sofern die technischen Anforderungen, wie eine Beleuchtung, gegeben sind.
Zum Abschluss stellte Büchler klar, dass das Gebot der Straßenverkehrsordnung für die Behörden, die Leichtigkeit des Verkehrs zu fördern, sich auch auf den nichtmotorisierten Verkehr bezieht, also auch auf beispielsweise Fußgänger*innen mit Rollatoren. In der neuen Fassung sei explizit erwähnt, dass ausreichend Platz für Fuß- und Radverkehr geschaffen werden muss, um Klimaziele, Gesundheitsvorsorge oder städtebauliche Entwicklungen zu berücksichtigen.
Siehe auch ein Reel mit Dr. Markus Büchler.