Antrag im Stadtrat, angenommen am 27.04.2021.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag, in der Friedhofs- und Bestattungssatzung nur noch Grabsteine und Grabeinfassungen zuzulassen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit entstanden sind.
Begründung:
Mit Beschluss vom 20.07.2016 hat der Bayrische Landtag die Rechtsgrundlage für den Erlass kommunaler Satzungsregelung geschaffen, die Verwendung von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit ausschließen.
Dafür wurde das Bestattungsgesetz um eine spezielle Satzungsermächtigung ergänzt. Darin wird nicht nur die Möglichkeit für die Friedhofsträger begründet, ein Verwendungsverbot für Grabsteine zu erlassen, die nicht nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind, sondern auch die grundlegenden Anforderungen an die Nachweispflicht regelt.
Germering kann von der Satzungsermächtigung gemäß Art. 9a Abs.1 im Bayerischen Bestattungsgesetz (BestG) Gebrauch machen. Damit kann festgelegt werden, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit, im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBI. 2001 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind. Die Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt.
Mit herzlichem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
Filiz Gropper-Schäftner
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