Dieter Belschner und Michaela Radykewicz
Beschlussvorschlag zur Teilfortschreibung des LEP, betreff Flughafen Oberpfaffenhofen
Für die öffentliche Stadtratssitzung am 24.3.09 legt die Faktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP III ö, Teilfortschreibung des LEP, folgenden Beschlussvorschlag vor.
1) Der Stadtrat begrüßt, dass mit dem vorgelegten Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen als Werks- und Forschungsflughafen aus industriepolitischen Gründen erhalten wird und der Satz 2 des Ziels B.V. 1.6.5 gestrichen wird.
Zur Bestandssicherung ist eine Öffnung für zusätzliche Verkehre, wie z.B. Geschäftsreiseflugverkehr, nicht erforderlich. In der Begründung soll klargestellt werden, dass nicht der derzeitige Bestand des Sonderflughafens auf Grundlage des am 25.7.2008 veröffentlichten Bescheids des Luftamtes Südbayern gesichert werden soll, sondern auf Grundlage der davor bestehenden Genehmigungslage.
Zur Präzisierung, dass es sich beim Sonderflughafen Oberpfaffenhofen um keinen Verkehrsflughafen sondern um einen reinen Werks- und Forschungsflughafen handelt, werden folgende Änderungen des Entwurfs gefordert:
1.6.5 (Z) Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand als Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden. Zur Bestandssicherung ist die Aufnahme von qualifiziertem Geschäftsreiseflugverkehr nicht erforderlich und auszuschließen.
2) Das Ziel B V 1.6.8 betrifft im Entwurf nicht nur die nicht-fliegerische Nutzung des Militärlandeplatzes Fürstenfeldbruck. Im Entwurf der Teilfortschreibung heißt es:
„Die angemessene Erschließung der Region München (14) mit Luftverkehrsinfrastruktur bleibt auch ohne die Zulassung eines neuen Flugplatzes innerhalb der Region gewahrt. Konzentriert in der Region liegen bereits der internationale Verkehrsflughafen München und der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen.“
Damit wird beschrieben, wie die Verkehre der Allgemeinen Luftfahrt (zunächst unabhängig von jeder Gewichtsklasse) in der Region 14 künftig abgewickelt werden sollen. Somit wird der Großflughafen München II und der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zusammengefasst zu einer „Luftverkehrsinfrastruktur“, sie sollen gemeinsam die Allgemeine Luftfahrt aufnehmen. Wird jedoch der Sonderflughafen der „Luftverkehrsinfrastruktur“ zugerechnet, ist dies der erste Schritt in Richtung Öffnung für die gesamte Allgemeine Luftfahrt. Dem folgt zwangsweise die Betriebspflicht.
Zur Präzisierung werden daher folgende Änderungen des Entwurfs gefordert:
1.6.8 (Z) In der Regel soll jede Region über zumindest einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügen. Zur Anbindung von Bevölkerungs- und Wirtschaftsschwerpunkten durch den gewerblichen Linienluftverkehr oder den individuellen Geschäftsreise- und Werkluftverkehr sollen Verkehrslandeplätze mit Instrumentenflugbetrieb vorgehalten werden.
In der Region 14 (München) steht dafür der internationale Verkehrsflughafen München zur Verfügung.
In der Region 14 (München) soll zusätzlich dazu kein Verkehrslandeplatz zugelassen werden.
Status: Formulierung wurde in der Sitzung zwar nicht identisch beschlossen, aber sinngemäß so, wie wir es für richtig halten.