In den letzten Jahren hat es bayernweit immer wieder Kritik am Zustand der gesetzlich vorgeschriebenen, sogenannten „Ausgleichsflächen“ gegeben – zuletzt vom Landesbund für Vogelschutz Anfang letzten Monats.
Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen sollen negative ökologische Folgen von größeren Bauvorhaben kompensieren. In vielen Kommunen wird jedoch nicht konsequent kontrolliert, ob diese Flächen überhaupt hergestellt oder dauerhaft gepflegt werden.
Im letzten Jahr haben wir dazu eine Anfrage gestellt, wie es um die Ausgleichs- und Ersatzflächen in Germering bestellt ist. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Erstellung und Pflege dieser Flächen viel Aufmerksamkeit verlangt und zumindest von Seiten der Stadt auch bekommt, dass sie nicht in jedem Fall von Erfolg gekrönt ist, aber da, wo sie gelungen ist, sich die Mühe lohnt.
Dazu ein Kommentar von Sepp Dürr:
Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen sollen negative ökologische Folgen von größeren Bauvorhaben kompensieren. Ohne Ausgleich und Ersatz darf für Bauvorhaben nicht in die Natur eingegriffen werden.
Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass der Verursacher verpflichtet ist, „unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahme)“.
Die für die Maßnahmen festgesetzten Flächen müssen von den zuständigen Behörden und Gemeinden dem Landesamt für Umwelt gemeldet werden, das sie im Ökoflächenverzeichnis erfasst.
In vielen Kommunen wird jedoch nicht konsequent kontrolliert, ob diese Flächen überhaupt hergestellt oder dauerhaft gepflegt werden.
Im letzten Jahr haben wir dazu eine Anfrage gestellt, wie es um die Ausgleichs- und Ersatzflächen in Germering bestellt ist. Denn in der Antwort der Staatsregierung auf meine Landtagsanfrage zum Ökoflächenkataster für den Landkreis Fürstenfeldbruck vom 7.5.2018 war für Germering keine einzige Fläche eingetragen.
Dazu heißt es: Viele Ausgleichsflächen wurden „fälschlicherweise nicht an das Landesamt für Umwelt weitergemeldet“ und jetzt nachgemeldet.
Wichtiger aber ist, dass sich die Stadt um die Flächen kümmert.
Was deren Zustand angeht, zeigt sich,
Probleme, an denen nicht die Stadt, sondern der Gesetzgeber schuld ist:
„Seit 2013 werden die Ausgleichsflächen, die bereits das vereinbarte Pflegeziel erreicht haben oder dabei sind, ihr festgesetztes Vegetationsziel zu erreichen, ca. 5 mal pro Jahr überprüft und die Pflege wird je nach Witterung und Herstellungsziel angepasst.“
Probleme, wenn bei Kontrolle nicht Stadt zuständig, sondern Umweg über UNB gegangen werden muss, und es dort zu wenig Personal gibt. Problematisch auch deshalb, weil andere Nutzer als Stadt für Flächen verantwortlich.
Beispiel Golfplatz:
Andreas Segerer von der Zoologischen Staatssammlung hat eben (SZ 7.8.21) im Zusammenhang mit Ökologisierung des Straßenbegleitgrüns darauf hingewiesen, dass
Deshalb auf Dauer entscheidend:
Biotopverbünde, Ökoschutzstreifen, vor allem aber Reduzierung der Gesamtbelastung: Ökologisierung der Landwirtschaft.
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