BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Germering

Pressefahrt zu Ausgleichsflächen in Germering, 12. August 17.00 Uhr, Treffpunkt Pumphaus Wasserwerk, Nebeler Straße

In den letzten Jahren hat es bayernweit immer wieder Kritik am Zustand der gesetzlich vorgeschriebenen, sogenannten „Ausgleichsflächen“ gegeben – zuletzt vom Landesbund für Vogelschutz Anfang letzten Monats.

Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen sollen negative ökologische Folgen von größeren Bauvorhaben kompensieren. In vielen Kommunen wird jedoch nicht konsequent kontrolliert, ob diese Flächen überhaupt hergestellt oder dauerhaft gepflegt werden.

Im letzten Jahr haben wir dazu eine Anfrage gestellt, wie es um die Ausgleichs- und Ersatzflächen in Germering bestellt ist. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Erstellung und Pflege dieser Flächen viel Aufmerksamkeit verlangt und zumindest von Seiten der Stadt auch bekommt, dass sie nicht in jedem Fall von Erfolg gekrönt ist, aber da, wo sie gelungen ist, sich die Mühe lohnt.

 

Dazu ein Kommentar von Sepp Dürr:

Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen sollen negative ökologische Folgen von größeren Bauvorhaben kompensieren. Ohne Ausgleich und Ersatz darf für Bauvorhaben nicht in die Natur eingegriffen werden.

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass der Verursacher verpflichtet ist, „unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahme)“.

Die für die Maßnahmen festgesetzten Flächen müssen von den zuständigen Behörden und Gemeinden dem Landesamt für Umwelt gemeldet werden, das sie im Ökoflächenverzeichnis erfasst.

In vielen Kommunen wird jedoch nicht konsequent kontrolliert, ob diese Flächen überhaupt hergestellt oder dauerhaft gepflegt werden.

Im letzten Jahr haben wir dazu eine Anfrage gestellt, wie es um die Ausgleichs- und Ersatzflächen in Germering bestellt ist. Denn in der Antwort der Staatsregierung auf meine Landtagsanfrage zum Ökoflächenkataster für den Landkreis Fürstenfeldbruck vom 7.5.2018 war für Germering keine einzige Fläche eingetragen.

Dazu heißt es: Viele Ausgleichsflächen wurden „fälschlicherweise nicht an das Landesamt für Umwelt weitergemeldet“ und jetzt nachgemeldet.

Wichtiger aber ist, dass sich die Stadt um die Flächen kümmert.

Was deren Zustand angeht, zeigt sich,

    • dass die Erstellung und Pflege dieser Flächen viel Aufmerksamkeit verlangt und zumindest von Seiten der Stadt auch bekommt,

    • dass sie nicht in jedem Fall von Erfolg gekrönt ist,

    • aber da, wo sie gelungen ist, sich die Mühe lohnt.

Probleme, an denen nicht die Stadt, sondern der Gesetzgeber  schuld ist:

    1. Ausgleich oft nicht da, wo er am nötigsten wäre, nämlich im Umfeld des baulichen Eingriffs, von Klimabeeinträchtigung und Verdichtung.
    2. Oft werden nicht die Probleme kompensiert, die geschaffen wurden, sondern andere. Beispiel „Lerchenfenster“: Geschaffen nicht für die Lerchen, deren Lebensgrundlage zerstört wird, sondern für andere oder überhaupt andere Arten.
          • Bei Bauvorhaben Post gehen 6,66 ha Brutgebiet für die Feldlerche verloren. Ausgleichsfläche wie Ersatzfläche lediglich 1 ha, und lediglich für 15 Jahre. Und vor allem:  Feldlerchenfenster weit ab vom Schuss, 5,5 km weg. Wie sollen Feldlerchen nach Gilching kommen? D.h. für unsere Feldlerchen war’s das.
          • Dass nicht so einfach, wie uns bei Bebauungsplan versichert, zeigt sogenanntes Lerchenfenster 1535/2 im Moos: Funktioniert nicht. Keine Annahme durch Lerchen: Waldnähe problematisch, zu viel Greifvögel, Bewirtschaftung muss optimiert werden: „Die Lerchenfenster müssen dort dieses Jahr nachgebessert werden (z.B. längere kurz gemähte Wiesenabschnitte zur Verbesserung der Anflugmöglichkeiten“)
    3. Hoher Personalaufwand nötig

      „Seit 2013 werden die Ausgleichsflächen, die bereits das vereinbarte Pflegeziel erreicht haben oder dabei sind, ihr festgesetztes Vegetationsziel zu erreichen, ca. 5 mal pro Jahr überprüft und die Pflege wird je nach Witterung und Herstellungsziel angepasst.“

    4. Häufig fehlender Durchgriff

      Probleme, wenn bei Kontrolle nicht Stadt zuständig, sondern Umweg über UNB gegangen werden muss, und es dort zu wenig Personal gibt. Problematisch auch deshalb, weil andere Nutzer als Stadt für Flächen verantwortlich.

      Beispiel Golfplatz:

      • Regionalplan fordert Kompensationsflächen für Golfplätze. Deshalb UNB zuständig.
      • Erforderlichen Flächen nicht hergestellt, bereits mehrfach angemahnt, mit jedem Pächterwechsel neu.
      • LRA maßgeblich, krankheitsbedingte Personalausfälle.
      • Auf allen privaten Flächen, wie z.B. dem Golfplatz kontrolliert die Stadt und meldet den Sachstand an die Untere Naturschutzbehörde, welche dann den Betreiber zur Pflege auffordert. Dies ist bei den Flächen am Golfplatz bereits geschehen.“ Allein es fehlen die Konsequenzen.
      • Mängel: „Nachbesserungsbedarf gibt es derzeit bei den Flächen am Golfplatz (Nachpflanzung von Bäumen, Umwandlung von Rasen in Wiesen, Verbesserung der Pflegemaßnahmen)“

    5. Inselcharakter der Ökoflächen:

      Andreas Segerer von der Zoologischen Staatssammlung hat eben (SZ 7.8.21) im Zusammenhang mit Ökologisierung des Straßenbegleitgrüns darauf hingewiesen, dass

      • Inseln nur bedingt schützen, denn zentrale Ursachen des Artensterbens – Pestizide und Überdüngung – bestehen weiter und dringen auch in diese Inseln ein;
      • Verinselung zu genetischer Verarmung führt.

      Deshalb auf Dauer entscheidend:
      Biotopverbünde, Ökoschutzstreifen, vor allem aber Reduzierung der Gesamtbelastung: Ökologisierung der Landwirtschaft.

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