
Einrichtung einer öffentlichen Hundespiel- und ‑trainingsfläche
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen,
a) ob der Stadt Germering eine Fläche in der Größe von mindestens 1500 Quadratmetern zur Verfügung steht, die sich als öffentlich zugängliche Hundespiel- und -trainingsfläche …


